Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Online Ticketkauf

Die Verkaufsabwicklung von Eintrittskarten (nachfolgend auch als Ticket bezeichnet) erfolgt ausschließlich zu den nachfolgend genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB). Der Verkauf erfolgt direkt durch den Veranstalter Wolfgang Veit, Am Obstgarten 8, 87760 Lachen Albishofen, Tel: +49 (0) 176 80210930, E-Mail: info@schlichtenfest.de, oder dessen Vertreter.

1 Ein Kauf von Tickets kommt durch die Bestätigungs-E-Mail zustande, mit der eine vorausgegangene Online-Bestellung ausdrücklich bestätigt wird. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht dabei vom Kunden aus, sobald er online seine Ticketbestellung durch den Klick auf den Button „Verbindlich bestellen“ aufgegeben hat. 

2 Für den Besuch der Veranstaltung gelten regelmäßig separate allgemeine Geschäftsbedingungen, welche auf der Rückseite des Tickets und im Anschluss an diese AGBs zu finden sind.

3 Gleichzeitig mit dem Ticketverkauf kommt zwischen dem Endkunden und dem Veranstalter ein Vertrag über die Abwicklung dieses Ticketkaufs zustande. Der Versand, der vom Endkunden gekauften Tickets, erfolgt auf dem Postweg, sobald der vollständige Betrag aller gekauften Tickets und Zusatzartikel vollständig auf das Konto des Veranstalters überwiesen wurde. Die Überweisung des Gesamtbetrages muss bis spätestens einschließlich den 20.07.2019 angewiesen worden sein. Bei einem späteren Zahlungseingang kann eine pünktliche Lieferung der Tickets nicht mehr gewährleistet werden. Das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Veranstalters oder von ihm beauftragten Personen vor.

4 Der Endkunde bestätigt im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten Ticketendpreise inklusive Versandkosten. Der Gesamtbetrag aller Tickets und eventuell ausgewählter Zusatzartikel ist im laufe des Buchungsprozesses jederzeit für den Endkunden ersichtlich (Feld: Gesamtbetrag in € inkl. Versand). Diese so vor dem Vertragsabschluss angezeigten Gebühren sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Endkunden und dem Veranstalter. Die im Online-Buchungsprozess angegebenen, personenbezogenen Daten werden für die Bestellabwicklung benötigt. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, diese Daten für eine zukünftige Kontaktaufnahme dauerhaft zu speichern. Sofern der Endkunde dagegen keinen Widerspruch einlegt, kann die Kontaktaufnahme auch zu Werbezwecken (z.B.: Frühbucherrabatt für eine anstehende Veranstaltung) erfolgen. Der Veranstalter sichert jedoch zu, dass diese Kontaktaufnahmen nur zur Bewerbung eigener Veranstaltungen und Produkte in einem angemessenen Rahmen von nicht mehr als einer E-Mail pro Quartal erfolgen. Der Endkunde erhält eine Bestätigung der Bestellung an die von Ihm angegebene E-Mail Adresse.  

5 Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Tickets diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit (Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen unverzüglich gegenüber dem Veranstalter (auch per E-Mail) zu erklären. 

6 Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, welche einen spezifischen Termin oder Zeitraum zur Leistungserbringung vorsehen, ist ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ausgeschlossen. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung des Veranstalters bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Tickets. Sollten zu der Ticketbestellung weitere Artikel bestellt worden sein (z.B. T-Shirts), so kann der Kauf dieser Artikel innerhalb von 2 Wochen nach Kaufdatum ohne Angabe von Gründen durch den Käufer schriftlich widerrufen werden. Der Veranstalter hat das Recht, bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Tickets an der Abendkasse anzubieten. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Zahlung des vertraglich geschuldeten Gesamtbetrags gegenüber dem Veranstalter weiter bestehen.

7 Ein Umtausch der Tickets ist ausgeschlossen.

8 Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann vom Veranstalter für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Zudem erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung).

9 Der Veranstalter hat das Recht, seine durch Online-Verkäufe entstandenen Forderungen gegenüber dem Endkunden geltend zu machen und außergerichtlich sowie gerichtlich durchzusetzen.

10 Gerät der Online-Ticketkäufer in Zahlungsverzug (dies ist nach dem 20.07.2019 der Fall) erhebt der Veranstalter für jedes Mahnschreiben eine Mahngebühr von 3 €. Mahnschreiben können insoweit auch per Email  und selbst nach dem Termin der gebuchten Veranstaltung erfolgen.

11 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Memmingen, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Ist der Kunde Kaufmann, so ist Memmingen ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute.

12 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13  Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Schlichtenfest

 

1 Veranstaltung
1.1 Veranstalter: Schlichtenfest e.V Guggenberg 23 1/3 87724 Ottobeuren E-Mail: info@schlichtenfest.de. Amtsgericht Memmingen

1.2 Veranstaltungsort des Schlichtenfest 2019 ist das ausgewiesenen Festivalgelände in Guggenberg bei Ottobeuren. Zu dem Festivalgelände gehören sämtliche Flächen, zu denen nur Zutritt mit gültigem Festivalticket oder Festivalbändchen gewährt wird zuzüglich den Parkzonen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) haben Ihre Gültigkeit auf dem gesamten Festivalgelände. Sie gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte („Besucher“) und dem Veranstalter. Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten in einem Verkaufsvorgang, vertritt der Käufer die übrigen Besucher und der Veranstalter schließt mit jedem Besucher einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung. Der Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB, sowie die Frequently Asked Questions (FAQ) an. 

2 Einlass; Einlasskontrolle 
2.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Diese wichtigen Gründe können insbesondere aber nicht abschließend wie folgt sein: Das Mitführen verbotener Gegenstände. Ein offensichtlicher stark alkoholisierter oder unter Drogeneinfluss stehender Besucher. Eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung des Besuchers. Ebenso erfolgt bei Verletzung des Jugendschutzes eine Verweigerung des Einlasses. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

2.2 Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit unversehrtem, am Arm getragenen Festivalbändchen oder einer gültigen Eintrittskarte möglich. Die Ausgabe der Festivalbändchen erfolgt im Einlassbereich des Festivalgeländes, dabei wird die Eintrittskarte entwertet. Der Einlass auf das Festivalgelände beginnt frühestens am Freitag, den 29.07.2016 um 14 Uhr. Die Abreise der Besucher hat bis spätestens 15 Uhr am Sonntag, den 31.07.2016 zu erfolgen.

2.3 Zur allgemeinen Sicherheit sind die Ordnungskräfte angewiesen, Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchen durchzuführen. Der Besucher ist mit diesem Vorgehen einverstanden. 

3 Parkordnung
3.1 Beim Parken der Fahrzeuge ist darauf zu achten, dass eine Behinderung von Einsatzkräften ausgeschlossen ist. Kann eine Behinderung von Einstazkräften durch ein geparktes Fahrzeug nicht ausgeschlossen werden und das Fahrzeug nicht zeitnah durch den Fahrzeughalter/Besucher umgeparkt werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, das KFZ auf Kosten des Besuchers zu versetzen. Das Parken der Fahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell entstandene Schäden durch andere KFZ, Besucher oder sonstige Dritte übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Auf dem gesamten Festivalgelände gilt die StVO. Den Anweisungen der Ordnungskräften ist Folge zu leisten.

4 Verbotene Gegenstände
4.1 Folgende Gegenstände sind auf dem gesamten Festivalgelände verboten: Potentiell Gefährliche Gegenstände (z.B.: Pyrotechnik, Waffen aller Art), Kleidung mit rechtsradikalen Aufschriften/Symbolen oder Bands.

4.2 Gegenstände, die gegen die oben genannten Punkte verstoßen können von den Ordnungskräften vorübergehend in Besitz genommen und verwahrt werden.

4.3 Das Mitführen verbotener Gegenstände ist untersagt. Gewaltausübung gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters, sonstige Dritte oder Ausrüstungsgegenstände ist ebenfalls strengstens untersagt. Ebenso ist das Werfen von Gegenständen auf andere Personen, sowie auf die Bühne verboten. Bei Verstoß kann ein sofortiges Hausverbot gegen den Besucher ausgesprochen werden, woraufhin der Besucher das Festivalgelände unmittelbar zu verlassen hat. Des weiteren werden eventuell durch Besucher begangene Straftaten zur Anzeige gebracht und können ebenfalls ein sofortiges Hausverbot nach sich ziehen. Der Eintrittspreis wird dabei nicht erstattet, die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen verlieren ihre Gültigkeit. Schuldhafte Verstöße gegen diese AGB, können Schadensersatzansprüche seitens des Veranstalter nach sich ziehen.

4.4 Der Aufenthalt ist nur in den für Besucher zugelassenen Bereichen zulässig.

4.5 Das erstellen von Fotografien, Film-, sowie Tonaufnahmen während den Konzerten ist lediglich für den Privatgebrauch und ohne Profi-Ausstattung (z.B. Systemkameras, Kameras mit Wechselobjektiven, Actionkameras) gestattet. Eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Veranstalters ist untersagt. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind stets zu wahren. 

5 Absage oder Abbruch; Programmänderungen
5.1 Im Falle einer kompletten Absage des Schlichtenfest, hat der Besucher Anspruch auf die Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr. Das Schlichtenfest wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle, sowie bei Abbruch des Schlichtenfest aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

5.2 Der Besucher hat im Falle von Programmänderungen, z.B. ersatzlose Streichung einzelner Konzerte (auch von sog. Headlinern) keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter. Ebenso hat der Besucher eventuelle Verspätungen und Umplanungen einzelner Programmpunkte zu akzeptieren. Über Veränderungen informiert der Veranstalter auf seiner Homepage www.schlichtenfest.de. 

6 Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
6.1 Dem Besucher ist bewusst, dass beim Schlichtenfest, insbesondere vor der Bühne eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Es wird dringend empfohlen, einen Gehörschutz zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen, sowie einen Platz vor der Bühne zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist. 

7 Jugendschutz
7.1 Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur Personen ab 18 Jahren gestattet. 

8 Haftungsbeschränkung
8.1 Der Besucher hat kein Anspruch auf Schadensersatz. Ausgeschlossen hiervon sind Schadensersatzansprüche des Besuchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder groben fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, zu deren Erfüllung die Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Veranstalter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, sofern diese fahrlässig verursacht wurden. Die oben genannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

8.2 Für verloren gegangene, gestohlene oder beschädigte Sachen haftet der Veranstalter nicht.

8.3 Der Veranstalter sowie durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Fotografien, Film-, sowie Tonaufnahmen der Besucher unentgeltlich für die aufgenommenen Personen anzufertigen und in jeder Art und Weise umfassend in den Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Verbreitung kann insbesondere, aber nicht ausschließlich, über Print- und Onlinemedien unter anderem zur Bewerbung der Veranstaltung und sonstigen Geschäftsbereichen des Veranstalters und verbundenen Unternehmen, erfolgen. Eine Übertragung sämtlicher Rechte zu den genannten Zwecken an Dritte ist zulässig.

8.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.5 Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern.